Das Bestellerprinzip ist mit 1.7.2023 in Österreich in Kraft getreten!

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Infos zum Bestellerprinzip vor dem 1.7.2023:

Bestellerprinzip & Immobilienvermittlung

Mietervertreter und Konsumentenschützer können es kaum erwarten, dass Österreich seinem deutschen Nachbarn folgt und ebenfalls das Bestellerprinzip in Österreich einführt.

Heimische Makler und deren Interessensvertretungen blicken teils mit großer Skepsis auf die Entwicklungen in Deutschland, wo das Bestellerprinzip 2015 eingeführt wurde.

In den Niederlanden ist es schon lange Praxis, und auch in Belgien und Norwegen gilt das Bestellerprinzip bereits seit längerer Zeit. Die Möglichkeiten der Immobilienvermittlung für Makler und Vermieter passen sich an:

Wohnungssuche mittels Mietgesuch

Worum geht es beim Bestellerprinzip?

Politiker hierzulande uns anderswo machen sich besonders in Wahlkampfzeiten dafür stark, dass das Wohnen wieder leistbar werden muss. Dazu gehöre auch, dass Mieter beim Vertragsabschluss nicht für Leistungen des Maklers zur Kasse gebeten werden, die dieser überwiegend für den Vermieter - seinen Auftraggeber - erbringt.

Schon 2010 wurde in Österreich die Maklerprovision, die dem Mieter angelastet wird, per Gesetz auf zwei Bruttomonatsmieten plus Umsatzsteuer gedeckelt, wenn der Mietvertrag länger als drei Jahre dauert oder unbefristet ist. Bei Bestandsmieten unter 3 Jahren wurde die Maklerprovision für den Mieter sogar auf 1 Monatsmiete beschränkt.

Davor waren Provisionen von drei Bruttomonatsmieten zulässig. Makler dürfen nach wie vor für eine erfolgreiche Vermittlung parallel von Vermietern und Mietern Provision kassieren, häufig wird aber dem Mieter die Provision alleine umgehängt.

Die konsequente Fortsetzung im Sinne leistbaren Wohnens wäre nun die Einführung des Bestellerprinzips in Österreich, meint die heimische Politik. Der Antrag dazu liegt bereits seit 2015 im parlamentarischen Unterausschuss. 

Der damalige Bundeskanzler Kern hatte es 2017 wieder aus der Schublade geholt und das Bestellerprinzip in seinen "Plan A" aufgenommen, als Teil eines 7-Punkte-Plans für leistbares Wohnen. Wohnen sei zur Zeit der größte Kostentreiber bei den Lebenserhaltungskosten, so Kern.

2023 wird es nun auch in Österreich fix eingeführt:

Bestellerprinzip ab 1. Juli 2023 fix in Österreich

"Wer anschafft, der zahlt" - so die stellvertrende Bundessprecherin der Grünen, Nina Tomaselli.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der ÖVP hat Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Dienstag 23. März 2022 bekannt gegeben, dass sich die Regierungspartner auf auf das Bestellerprinzip geeinigt haben. Dieses soll mit Anfang 2023 in Kraft treten. Worauf hat man sich geeinigt?

Die Doppelmaklertätigkeit soll grundsätzlich erlaubt bleiben. Der Kauf und Verkauf von Immobilien ist vom Bestellerprinzip nicht betroffen. Auch weiterhin kann der Verkäufer einen Makler beauftragen, und dieser wird dann kostenpflichtig für Verkäufer und Käufer tätig.

Bei Mietwohnungen ändert sich die Situation ab 2023 grundlegend: Zukünftig darf für Mietwohnungen, die in irgendeiner Form oder per Aushang inseriert werden, keine Vermittlungsprovision vom Mieter verlangt werden (Paragraf 17a, Vermittlung von Wohnungsmietverträgen).

Vom Mieter darf nur eine Provision verlangt werden, wenn dieser an den Makler herangetreten ist, und mit dem Makler vor dem aktiv werden eine Vermittlungsprovision vereinbart hat.

Grundlegende Änderung auch für Hausverwaltungen

Makler/Hausverwaltungs-Kombinationen werden in Zukunft nicht mehr erlaubt sein. Provisionszahlungen an Hausverwaltungen oder deren beauftragtem Makler ohne vorherigen Auftrag durch den Mieter sollen nicht mehr erlaubt sein.

Strafen bis zu 3.600 EUR

Sollte gegen die neuen Regeln verstossen werden, so können Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600 EUR bis hin zum Verlust der Gewerbeberechtigung verhängt werden.

Bestellerprinzip im Nationalrat beschlossen

Der Entwurf des "Maklergesetz-Anderungsgesetzes" (MaklerG-ÄG) wurde am 1. März 2023 mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP, Die Grünen sowie der FPÖ und NEOS beschlossen. 

Zitat FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer:

  • In einem neuen § 17a MaklerG wird mit Geltung ab 1. Juli 2023 das Erstauftraggeberprinzip für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen verankert werden. Bei ab dem 1. Juli 2023 abgeschlossenen Maklerverträgen (Vermittlungsaufträgen) soll hierbei die Provision des Maklers grundsätzlich derjenige Vertragsteil zahlen müssen, der als erster Auftraggeber die Leistung des Maklers veranlasst hat.
  • Ist der Vermieter erster Auftraggeber des Maklers, wird ab 1. Juli 2023 nach § 17a Abs 1 MaklerG eine Provisionsvereinbarung mit dem Wohnungssuchenden jedenfalls ausgeschlossen sein.
  • Selbst wenn der Wohnungssuchende der erste Auftraggeber des Maklers ist, wird ihm gemäß § 17a Abs 3 MaklerG ab 1. Juli 2023 unter bestimmten Voraussetzungen (wirtschaftliche Verflechtungen des Maklers mit dem Vermieter oder Verwalter; Abstandnahme des Vermieters vom Abschluss eines Maklervertrags lediglich zur Erwirkung einer Provisionspflicht des Wohnungssuchenden; die zu vermittelnde Wohnung wurde bereits vom Makler beworben) keine Provisionsverpflichtung aufgebürdet werden dürfen.
  • Flankiert wird das Erstauftraggeberprinzip mit einer Dokumentationspflicht des Maklers hinsichtlich der Beauftragungszeitpunkte, um im Fall erfolgreicher Vermittlung besser feststellen zu können, ob gegenüber dem Wohnungssuchenden ein Provisionsanspruch geltend gemacht werden darf.

 (Quelle Zitat: WKO)

Wer also den Makler beauftragt, soll ihn auch bezahlen. 
Der jeweils andere kann nicht zur Zahlung einer Maklerprovision verpflichtet werden!

Paar mal Tür aufsperren,
tausende Euro verdient?

Ein Klassiker: Schnell mal ein Inserat hochgeladen, zwei Besichtigungen durchgeführt, und schon erhält man eine leicht verdiente Provision!

Ein oft gehörtes Argument, denn als Aussenstehender bzw. Wohnungssuchender sieht man nur das Inserat, und besichtigt Wohnungen meist nur ein einziges Mal.

Das hinter einem Inserat recht viel Vorarbeit und auch "leere Kilometer" stehen, ist nur den wenigsten bewusst. Beispiele der Tätigkeiten im Hintergrund, die für die Vermietung oder Verkauf abgewickelt werden müssen:

Analyse des Objektzustands, marktgerechte Mietpreise bzw. Verkehrswert ermitteln, Unterlagen zusammenstellen, Exposées erstellen & veröffentlichen, die Besichtigungen selbst (oft nicht zu wenige davon), Zeit für An- und Abfahrt zum Objekt - vor allem aber nicht nur am Land ein Thema, Bonitätsprüfungen, Vertragsverhandlungen, Hilfestellung für Finanzierungen, Vermittlung an Steuerberater, Vorbereitung von Vertragsformularen, Kautionsübernahme, Objektübergabe, etc.

Alleine für eine ordentliche Objektübergabe kann in Summe für alle benötigten Tätigkeiten (alle dafür aufgewendete Stunden zusammengerechnet) ein Arbeitstag notwendig sein.

Manchmal geht es schnell und die Rendite ist dementsprechend gut. Dafür gibt es dann genug Objekte im Portfolio, für die der Aufwand um einiges höher ist. In Summe gleicht es sich aus.

"Leichtverdientes Geld" schaut anders aus.

Exkurs: Maklerprovision in Österreich

Die Höhe der Maklerprovision in Österreich ist in der Immobilienverordnung detailliert geregelt. Üblicherweise tritt der Makler in Österreich als Doppelmakler auf, das heißt: Im Auftrag von Vermieter und Mieter und somit auch mit Anspruch an einer Provision von beiden Seiten.

In der Praxis zahlt aber oft nur der Mieter eine Provision, der Vermieter nicht. Mit 2023 ändert sich diese Regelung zum Erstauftragsprinzip: Der Makler erhält die Informationen zum Objekt üblicherweise vom Vermieter - somit ist dieser der Erstauftraggeber.

Folgende Provisionen dürfen für die Vermittlung von Mietverträgen für z.B. Wohnungen maximal verlangt werden (BMM = Bruttomonatsmieten; Höchstprovision zuzüglich 20% UST):

VERMIETER

  • Vertrag unbefristet : 3 BMM
  • Vertrag 3 Jahre > : 3 BMM
  • Vertrag < 3 Jahre : 3 BMM
  • Bei Verlängerung : Max. 1/2 BMM

MIETER (ab 2023)

  • Vertrag unbefristet : 2 BMM (0 BMM)
  • Vertrag 3 Jahre > : 2 BMM (0 BMM)
  • Vertrag < 3 Jahre : 1 BMM (0 BMM)
  • Bei Verlängerung : Max. 1/2 BMM (0 BMM)

Bestellerprinzip in Österreich: Ab wann in Kraft?

Das Bestellerprinzip gilt ab 1.Juli 2023 - danach darf die Maklerprovision nur noch vom Auftraggeber verlangt werden.

Bestellerprinzip auch bei Kauf von Wohnung oder Haus? Teilungspflicht

Nein, vorerst soll das Bestellerprinzip nur bei Mietobjekten gelten. Grundsätzlich ausgenommen vom Bestellerprinzip sind Gewerbeimmobilien und gewerbliche Vermietungen.

In Deutschland arbeiteten Politiker allerdings bereits intensiv an einer Ausdehnung auf Kaufimmobilien. Ab 2020 soll die "Teilungspflicht" eingeführt werden: Die Maklerprovision für den Käufer (Zweitauftraggeber) darf nicht höher sein als die Provision für den Verkäufer, der üblicherweise der Erstauftraggeber ist.

Eine Regelung, die für die Käuferseite wenig Neues bringt. Wird doch durch die Teilungspflicht in Zukunft auch weiterhin der Käufer eine Maklerprovision zu zahlen haben, auch wenn er keinen Auftrag an den Makler erteilt hat.

Der Ring Deutscher Makler hat bereits davor ein Gutachten zum Thema Bestellerprinzip bei Kaufobjekten erstellen lassen und festgestellt, dass das Bestellerprinzip bei Kauf nicht den gewünschten Effekt bringen wird, wie es die Justizministerin von 2018-2019 - Katarina Barley (SPD), erhofft.

Denn - muss der Verkäufer die Maklerprovision bezahlen, wird er diese in den Kaufpreis einrechnen. Dadurch muss der Käufer dann aber auch eine höhere Grunderwerbssteuer bezahlen. In Summe wird dadurch die Transaktion für den Käufer teurer.

Angebote für Wohngemeinschaften

Was ändert sich für Mieter?

 

Ab 1. Juli 2023 muss ein wohnungssuchender Mieter keine Maklerprovision mehr bezahlen, nur der Vermieter als Auftraggeber des Maklers. 

Sollte hingegen der Mieter einen Makler mit der Suche beauftragen, so hat im Erfolgsfall er die Maklerprovision zu zahlen. 

Bestellerprinzip kurzgefasst: Wer also den Makler beauftragt, soll ihn auch bezahlen. Der jeweils andere kann nicht zur Zahlung einer Maklerprovision verpflichtet werden.

 

Änderungen auf der Vermieterseite

Durch das Bestellerprinzip verlieren Vermieter den Vorteil, provisionsfrei über einen Makler vermieten zu können und müssen entweder das Maklerhonorar bezahlen oder die Suche nach dem passenden Mieter selbst in die Hand nehmen. 

Letzteres kann leicht zur Zerreißprobe für das Nervenkostüm werden, denn wenn das Angebot interessant ist, klingelt pausenlos das Telefon und alle Interessenten möchten so schnell wie möglich zu einer Wohnungsbesichtigung kommen. 

Umgekehrt ist es in weniger begehrten Lagen oft recht schwierig, überhaupt Interessenten zu finden. Für private Vermieter, die weniger professionell inserieren, kann sich dadurch der Leerstand der Wohnung deutlich verlängern. 

Vermieter wären eher dazu geneigt, Mietverträge mit längeren Laufzeiten abzuschließen, da sie durch das Bestellerprinzip bei jeder Neuvermietung eine Vermittlungsprovision an den Makler zahlen müssten. 

Wer hingegen aus Kostengründen lieber selbst - ohne Fachkenntnisse und Gewährleistung - vermietet, könnte mangels Wissens sehr leicht in rechtliche Streitigkeiten mit Mietern geraten.

Sinnvoll sind in diesem Fall Mieter-Checks, bei denen der Mieter auf Bonität geprüft wird. Hierfür gibt es verschiedenste Möglichkeiten. Die einfachste Möglichkeit ist, vom potentiellen Mieter verschiedenste Informationen wir z.B. eine Mieter-Selbstauskunft einzufordern. Eine Übersicht und Vorlagen zum downloaden finden Sie auf prop.ID: Vorlagen.

Folgen für Immobilien-Makler?

Am augenscheinlichsten ist natürlich der Wegfall der Provision, die der Makler derzeit noch vom Mieter bekommt. Er muss sie nun nach Einführung des Bestellerprinzips in Österreich vom Vermieter einfordern, der ihn mit der Vermittlung beauftragt.

Aktuell ist es aber häufig so, dass Makler an Immobilien und Vermittlungsaufträge nur dadurch kommen, indem sie den Besitzern eine kostenfreie Vermittlung versprechen. Dieses Argument zieht nicht mehr, sobald das Bestellerprinzip in Österreich eingeführt wird, denn dann scheidet der Mieter als Zahler der Provision aus.

Das Bestellerprinzip habe weit mehr als nur Umsatzrückgänge für Makler zur Folge, hört man aus den Reihen der Maklerbranche: 

Makler in Deutschland fokussieren jetzt sehr stark auf den Verkauf von Immobilien, der (noch) nicht dem Bestellerprinzip unterliegt. Viele Makler nehmen Aufträge von Wohnungssuchenden gar nicht mehr an.

Das Bestellerprinzip sieht vor, dass jene vorgeschlagenen Wohnungen, die ein Wohnungssuchender nicht auswählt, einem anderen Wohnungssuchenden nicht mehr gegen Provision angeboten werden dürfen.

Maklerverbände vor den Kopf gestossen

Kritik und Unverständnis hinsichtlich Bestellerprinzip kommt aus den Interessensvertretungen der Immobilienmakler:

In der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der österreichischen Wirtschaftskammer kann man sich nicht erklären, warum das geplante Mietrechtspaket nicht mit der Fachgruppe kommuniziert wurde.

Man stehe dem Bestellerprinzip in Österreich nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber, aber erwarte sich eine Diskussion auf Augenhöhe.

Maklerverband
Verpflichtung

Makler nur noch dem Vermieter verpflichtet?

Außerdem verweist man von Seiten der Wirtschaftskammer darauf, dass die Teilung der Maklerprovision zwischen Vermieter und Mieter im Grunde eine faire Sache sei, denn beide haben Interesse daran, vom Makler zusammengeführt zu werden, und beide genießen Rechtssicherheit.

Wenn der Makler nach Bestellerprinzip Einführung nur mehr vom Vermieter beauftragt und bezahlt werden soll, dann müsse die Vertretung der Vermieterseite durch den Makler ebenfalls bei der Haftung und Aufklärungspflicht gelten.

Preis-Leistungs-Verhältnis?

Immer wieder hört man aus der Maklerbranche: "Jeder will die Leistung des Maklers, aber keiner will sie bezahlen."

In der Tat werden die Vermarktungsmaßnahmen nicht ausreichend gewürdigt und der Arbeitsaufwand des Maklers vielfach unterschätzt!

Für Mieter sieht es allerdings meist so aus, als müsste er dem Makler ein üppiges Honorar dafür zahlen, dass er ihm die Türe aufgesperrt hat. Viel lieber würde der Mieter dieses Geld in die Einrichtung seiner neuen Wohnung investieren.

Das frustriert Mieter und führt häufig zu Diskussionen mit den Maklern, zu mangelnder Zahlungsbereitschaft und vor allem zu schlechter Nachrede.

Dass der Makler den überwiegenden Teil seiner Arbeit bereits in Vorarbeiten erledigt hat, bevor er Interessenten die Türe aufsperrt, sehen Kritiker nicht.

Recherchieren, Erstellen des Exposés und Fotos, Pläne, Energieausweis, eventuell des Grundbuchsauszugs, die Inseraterstellung inklusive ansprechendem Text, das Vorbereiten der Wohnung für die Besichtigung organisieren, Anfragen per Telefon und Mail beantworten u. v. m. sind typische Aufgabe des Maklers, die bereits im Vorfeld der Besichtigungen abgearbeitet werden.

Vorteile für Makler

Makler könnten ebenso vom Bestellerprinzip profitieren - auch wenn es vielleicht zu signifikanten Veränderungen in der Branche führt.

Image-Aufbesserung

Durch das Bestellerprinzip kann das Image der Immobilienmakler aufgewertet werden.

Wenn der Makler für den Mieter seine Leistung wie üblich erbringt, diese aber nun für den Mieter kostenlos ist, schafft das Sympathie und Mehrwert.

Klare Geschäfts-Verhältnisse

Wenn es eindeutig ist, wer der zahlende Auftraggeber, wird man mit diesem auch anders kommunizieren können.

Angehobenes Service-Niveau

Einige Makler werden sich auf einen Kundenkreis spezialisieren und im Rahmen der neuen Technologien Zusatzservices anbieten.

Dies hebt Niveau & Akzeptanz der angebotenen Leistung. Schlechte Makler treten aus dem Markt aus.

Was ist dran am schlechten Makler-Image?

Immobilienmakler sind eine unbeliebte Berufsgruppe, wenn man den Umfragen glaubt. Selbst Politiker genießen in den Augen der Befragten mehr Ansehen.

Interessant: Auch in der Baubranche haben sie ein schlechtes Image. Es wird ihnen unterstellt, dass sie gemessen an ihrer Leistung zu viel Geld kassieren.

Umso mehr überrascht das Ergebnis einer Befragung der Wirtschaftskammer zum Thema Maklerzufriedenheit: Der Fachverband der Immobilientreuhänder hat im März 2018 eine österreichweite Befragung von Maklerkunden in Auftrag gegeben. 

Über 80 Prozent waren mit der Leistung des Maklers sogar so zufrieden, dass sie ihn weiterempfehlen würden.

Interessantes Detail dabei: Die meisten Maklerkunden hatten den Eindruck, dass ihr Makler ihre Interessen vertritt oder sogar überwiegend vertritt. 
Ob es sich bei den Befragten wohl zum Großteil um zufriedene Verkäufer und Vermieter handelt?

Zumindest haben aber 83 Prozent der Teilnehmer eine Maklerprovision bezahlt, das könnte wiederum für einen soliden Mix aus Vermietern und Mietern beziehungsweise Verkäufern und Käufern sprechen.

Makler

Digitale Makler-Services am Vormarsch

Dass Makler sich nach Bestellerprinzip Einführung Sorgen um den Fortbestand ihrer Unternehmen machen, liegt nicht nur alleine am Bestellerprinzip, sondern auch an der zunehmenden Digitalisierung, denn Makler könnten sehr bald schon zu einem guten Teil durch Technologie ersetzt werden.

Es gibt beispielsweise bereits Dienstleister, die sich auf Visualisierungen von Immobilien spezialisiert haben und dadurch Wohnraum ohne großen Aufwand online erlebbar machen.

Laut Makler-Stimmungsbarometer 2016 fühlen sich die Makler durch neue digitale Marktteilnehmer bedroht und von ihren Interessensvertretungen alleingelassen. Diese würden sich nicht ausreichend mit der Problematik auseinandersetzen.

Dass die Maklerlandschaft sich sehr rasch durch Digitalisierung verändert, beweisen neue, innovative Internet-Plattformen, bei denen Vermieter und Verkäufer von Immobilien mit Wohnungssuchenden zusammengeführt werden.

Wie bei einer Bewerbung müssen Mieter, aber auch Vermieter sich selbst im besten Licht präsentieren – eine Tatsache, die in der Auswahl von Jobkandidaten schon immer so war, und die sich auch in der Immobilienbranche immer mehr durchsetzt.

Genau in diese Kerbe schlägt prop.ID (www.prop.id). Auf dieser Plattform wird die Immobilien-Suche umgedreht. Mieter präsentieren sich selbst mittels Mietgesuch im besten Licht und werden mit potentiellen Vermietern gematched. Vermieter suchen sich anhand von verschiedensten Kriterien die interessantesten Kandidaten aus.

Warum auch nicht – ein Vermieter mit einer attraktiven Wohnung in urbanen, attraktiven Lage im mittleren Preissegment kann sich vor Anfragen teilweise gar nicht mehr erwehren. Objektive Auswahlkriterien sowohl für den Vermieter, aber auch für den Makler müssen her.

Neue, digitale Medien machen es möglich!

Bestellerprinzip: Zukunft der Maklerbranche

Bestellerprinzip: Zukunft der Makler-Branche

 

Damit Immobilienmakler sich auch in Zukunft auf dem Markt behaupten werden können, müssen sie für sich ein bedeutendes Alleinstellungsmerkmal finden und kommunizieren, mit dem sie sich von (digitalen) Mitbewerbern deutlich abgrenzen.

Auch neue Abrechnungsmodelle sind gefragt. Kunden zahlen dann vielleicht nicht mehr die klassischen Provisionen, sondern für Pauschalpakete in unterschiedlichen Abstufungen, je nach Umfang der gewünschten Serviceleistungen des Maklers?

In Nordamerika haben sich Multi-Listing-Systeme durchgesetzt, bei denen Makler sich zusammenschließen und jeder auf die Immobilien des anderen zugreifen darf. So entsteht ein riesiger Pool von Immobilien.

Bei erfolgreicher Vermittlung einer Immobilie wird die Provision geteilt. Die große Maklerkooperation MLS agiert weltweit und hat laut eigenen Angaben mehr als eine Million Makler - nicht Immobilien - in ihrer Datenbank.

Deutschland: Erfahrung mit Bestellerprinzip

Bestellerprinzip ist grundrechtskonform

Deutsche Makler haben nach der bundesweiten Bestellerprinzip Einführung in 2015 zunächst Verfassungsbeschwerden eingebracht, denen jedoch nicht stattgegeben wurde.

Das Bestellerprinzip sei grundrechtskonform, urteilten die Richter.

 

Ballungszentren: Kaum günstige Wohnungen am Markt

Vermieter, die entgegen der bislang üblichen Praxis, nun das Maklerhonorar alleine zahlen müssen, inserieren seit Bestellerprinzip Einführung häufig lieber selbst oder beauftragen ihre Mieter mit der Suche eines Nachmieters.

Besonders in den Ballungszentren ist es für auswärtige Wohnungssuchende durch die Vergabe unter der Hand schwierig geworden, an günstige Wohnungen zu kommen.

Das Angebot an Inseraten sei seit der Bestellerprinzip Einführung signifikant geschrumpft.

Staatliche Marktregulierung durch Bestellerprinzip und Mietpreisbremse

Dabei war es gar nicht so sehr das Bestellerprinzip hinsichtlich der Courtage, das die Gemüter der Makler und Vermieter erhitzte, sondern die begleitende Einführung einer Mietpreisbremse.

Damit wollte die Regierung verhindern, dass sich Vermieter die bezahlten Maklerkosten über erhöhte Mietvorschreibungen von den Mietern zurückholen. Aus der Sicht der Makler und deren Interessensvertretungen sind das Bestellerprinzip und die Mietzinsbremse massive staatliche Marktregulierungen.

Man hatte es von Seiten der Politik verabsäumt, die Interessensvertretungen der Makler in den Entscheidungs- und Umsetzungsprozess einzubinden.

Wohnungssuche München

Kreative Umgehungsgeschäfte

 

Zufriedenheit über die Bestellerprinzip Einführung herrscht erwartungsgemäß bei den Mieterschützern und natürlich den Mietern mit neuen Verträgen. Zumindest bei den meisten Mietern, und den meisten Mieterschützern.

Häufig wurde nämlich von Maklern und Vermietern versucht, das Bestellerprinzip "kreativ" zu umgehen: Besichtigungsgebühren, Schreibgebühren, hohe Preise für Möblierungen, Mietvertreter haben eine lange Liste an Umgehungsversuchen parat.
Der Gesetzgeber hat prompt darauf reagiert und hohe Geldstrafen für unerlaubte Praktiken verhängt.

Einige Mieterschützer ärgern sich über sie unerwünschten Begleiterscheinungen des Bestellerprinzips, die alle zum Ziel haben, die Maklerkosten des Vermieters wieder in irgendeiner Form an den Mieter abzuwälzen.

Dies sei besonders in großen Städten mit hoher Nachfrage sehr einfach und würde dort mitunter auch das Preisniveau insgesamt heben.

Experten zum geplanten Bestellerprinzip für Kaufimmobilien:

Zitate aus: Kuppertz, Dr. A., "Bestellerprinzip: 19 Experten aus der Branche und Politik sagen ihre Meinung", http://www.immo-online.com/blog/immobilienthemen/bestellerprinzip, vom 12.07.2017

Zukunftsaussichten Bestellerprinzip & Makler

Zukunftsaussichten für Österreich

 

Insgesamt kann man davon ausgehen, dass es nach Bestellerprinzip Einführung in Österreich auf Vermieterseite mit Sicherheit einen Lernprozess geben würde, und dass Makler mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis auch in Zukunft genügend Aufträge von Vermietern erhalten würden.

Eine Marktbereinigung durch das Bestellerprinzip, die vielen Maklern ihrer Existenz kosten wird, ist aber auf jeden Fall zu erwarten. 

Die Makler mit dem besten Service, bzw. die nach Bestellerprinzip Einführung zusätzliche Services anbieten, werden aber die Gewinner sein und sogar bessere Geschäfte machen als vorher. 

Das Service-Niveau wird durch die Bestellerprinzip Einführung trotz aller Unkenrufe mit ziemlicher Sicherheit angehoben werden!

Weiterführende Infos


Hier gibt es weiterführende Informationen zur Immobilienwirtschaft sowie für Wohnungsunternehmen und Eigentümer von Immobilien: